Fischreiser

Unsere Fischreiser

 

Kinderstube für Jungfische - Jagdrevier kleiner und großer Räuber

 

Der Angelsportverein hat sich seit jeher um den Erhalt und die Pflege der Fischreiser im Zeller See eingesetzt. Bereits früh gewann man die Erkenntnis, dass im teils großen, strukturarmen Gewässer ein Fischreis wertvolle Dienste zwecks Laichablage und Schutz für kleine Fische leisten kann. Gleichermaßen ziehen die Reiser aber auch kleine und große Räuber wie Kretzer und die Hechte an. Diese haben dann oft leichtes Spiel, sich an den teils riesigen Schwärmen von jungen Kretzern, Rotaugen und anderen Weißfischen, die sich um  und über einem Reis tummeln, satt zu fressen. Da wir Petrijünger dieses Spiel kennen, machen wir uns dies natürlich auch zu Nutze, um an unseren Fischreisern den Kretzern und Hechten nachzustellen.

Fischreiser sind private Fischrechte. Eigentumsverhältnisse, Veränderungen, Bewirtschaftung und Instandhaltung sind durch die Unterseefischereiordnung geregelt. Diese Ordnung schreibt vor, dass ein Fischreis stets in „zweckerfüllendem Zustand“ zu erhalten ist. Dies bedeutet für den Besitzer, dass in unregelmäßigen Abständen eine Erneuerung vorgenommen werden muss. Teils müssen neue Pfähle gerammt, teils muss Füllgut (Obstbaumkronen) eingebracht werden, was mit einer kraftraubenden und schweißtreibenden Arbeit verbunden ist. Zehn bis zwölf Meter lange Tannen- oder Fichtenpfähle werden im Abstand von ca. 1,5 m mittels einer schweren Eisenramme ca. zwei Meter tief in den Seegrund gerammt.

Die Tiefe ist erforderlich, weil sie sonst durch den Auftrieb wieder aus dem teils morastigen Untergrund an die Wasseroberfläche ausgeschwemmt und somit zu einem Schifffahrtshindernis würden. Innerhalb dieses so entstehenden Quadrates oder Kreises werden Baumkronen versenkt, die durch die eingeschlagenen hohen Pfähle nicht abtreiben können.

Im Abstand von 30 m zum Mittelpunkt eines Reises werden vier so genannte „Wehrpfähle“ gerammt. Diese werden mit einem Kanister oder einer Boje gekennzeichnet. Innerhalb dieser Kennzeichnung und im Abstand von 50 Metern zu den Wehrpfählen, darf ausschließlich der Eigentümer des Reises die Fischerei ausüben.      

Unser Verein ist im Besitz von drei Fischreisern im Untersee (Zeller See).

Es sind dies das Mettnaureis, im Volksmund auch „zwölf Apostelreis“ genannt. Im Teilbesitz des ASV seit 1959, endgültiger alleiniger Besitz seit 1986.

Das Scheffelhofreis ist in unserem Besitz seit 1985 durch Schenkung des Fischereivereins Untersee u. Rhein, Reichenau.

Das Herzenreis hat der ASV 1980 selbst komplett neu aufgebaut.

In den Jahren 2007 und 2008 wurden zuletzt an allen drei Reiser neue Pfähle gerammt und Füllgut aus alten Obstplantagen in aufwändigen Einsätzen durch die Vereinsmitglieder eingebracht.

Früher wurden für Reisererneuerungen Zuschüsse aus der Fischereiabgabe bereitgestellt. In Zeiten klammer Kassen im Staatssäckel muss jedoch jeder Reisbesitzer für die entstandenen Kosten mittlerweile selbst aufkommen. So haben sich die Ausgaben für unseren Verein auf weit über 10.000,- € für die Instandhaltung und Erneuerung summiert.

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